Über uns
Italienische Gemmologie seit 1985
Gemeinnütziger Berufsverband, 1985 in Mailand gegründet, um Gemmologen zusammenzuführen, die spezielle Kurse an italienischen und ausländischen Ausbildungsstätten besucht haben.
Der Verband
Gemmologen vereint seit 1985
Die Associazione Italiana Gemmologi ist ein gemeinnütziger Berufsverband, der 1985 in Mailand gegründet wurde, um Gemmologen zusammenzuführen, die spezielle Kurse an italienischen und ausländischen Ausbildungsstätten besucht haben.
Was bedeutet „Gemmologe“?
Ein Gemmologe ist, wer mit den geeigneten technischen und wissenschaftlichen Instrumenten Art, Spezies und Varietät von Edelsteinen – auch „Schmucksteine“ genannt – bestimmt oder identifiziert.
Tätigkeiten
Was die Associazione Italiana Gemmologi tut
- 1
fördert die Professionalität der Gemmologen durch Vorträge, Treffen und andere Veranstaltungen;
- 2
legt berufsethische Regeln fest, welche die Tätigkeit der Mitglieder als Gemmologen regeln;
- 3
verbreitet unter Verbrauchern korrekte gemmologische Informationen;
- 4
sorgt für die technisch-wissenschaftliche Weiterbildung seiner Mitglieder;
- 5
setzt sich für das Ansehen des Berufs bei Behörden, Verbänden, Gerichten, Museen und anderen Stellen ein.
Verband
Satzung
Gemäß den in der Verfassung der Italienischen Republik verankerten Grundsätzen wird der technisch-berufliche Verband mit dem Namen Associazione Italiana Gemmologi gegründet. Er vereint Gemmologen mit einem Abschluss privater oder öffentlicher Ausbildungseinrichtungen, die den freien Beruf des Gemmologen ausüben, auch nicht dauerhaft.
Im Sinne dieser Satzung bezeichnet der Beruf des Gemmologen die berufliche Tätigkeit, Art, Spezies und Varietät von Edelsteinen oder allgemein von Materialien gemmologischen Interesses zu bestimmen und zu identifizieren und darüber eine schriftliche, unterzeichnete Bescheinigung auszustellen oder auch mündliche Erklärungen in der Öffentlichkeit abzugeben.
Verband
Reglement
Mitglied werden können Gemmologen, die das entsprechende Diplom einer italienischen oder ausländischen Ausbildungseinrichtung besitzen.
Die Annahme des Aufnahmeantrags unterliegt der Genehmigung durch den Vorstand. Hat der Antragsteller sein Diplom an einer dem Vorstand nicht bekannten Ausbildungseinrichtung erworben, prüft dieser die Gültigkeit des Titels.
Um als Mitglied der Associazione Italiana Gemmologi aufgenommen zu werden, muss der Antragsteller den Antrag auf dem vom Vorstand erstellten Formular einreichen und alle in Artikel 6 der Satzung genannten Unterlagen beifügen.
Der Aufnahmeantrag wird vom Vorstand geprüft, der nach den erforderlichen Abklärungen mit Mehrheit entscheidet.
Die Aufnahme wird dem Antragsteller zusammen mit dem Stempel und dem Übergabeprotokoll mitgeteilt; Letzteres ist gegengezeichnet an das Sekretariat zurückzusenden.
Es ist Aufgabe des Vorstands, das Verzeichnis der Mitglieds-Gemmologen zu erstellen und aktuell zu halten.
Organe
Vorstand
Der Vorstand besteht aus 8 Mitgliedern, amtiert drei Jahre und seine Mitglieder können wiedergewählt werden. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Mitglied darf höchstens 8 Stimmen abgeben. Die acht Kandidaten mit den meisten Stimmen gelten als gewählt.
Der Vorstand wählt seinerseits aus seiner Mitte die fünf Mitglieder des Präsidiums: den Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Sekretär, den Schatzmeister und den Berichterstatter.
Vorstand 2025 – 2027
- Rinaldo CusiPräsident
- Loredana ProsperiVizepräsidentin
- Pasquale BrignolaSchatzmeister
- Raffaella NavoneSekretärin
- Anna BossiBerichterstatterin
- Alberto CasbelliVorstandsmitglied
- Luigino QuagliottoVorstandsmitglied
- Paola Emma VaccariVorstandsmitglied
- Angelo PiccioneVorstandsmitglied
Präsidium
Organe
Schiedskollegium
Das Schiedskollegium (Collegio dei Probiviri) besteht aus drei von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder amtieren drei Jahre und können wiedergewählt werden.
Dem Schiedskollegium obliegen die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen sowie die Beilegung jeder Streitigkeit zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Verband, die ihm vorgelegt wird.
Das Schiedskollegium wirkt als nicht förmliches Schiedsgericht (arbitrato irrituale); seine Entscheidungen sind bindend und unanfechtbar.
Disziplinarmaßnahmen
- 1 die schriftliche Verwarnung
- 2 der Verweis
- 3 die Suspendierung vom Verband für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zwei Jahren
- 4 der Ausschluss
Disziplinarverfahren lesen
Ist ein Ausschluss vorgesehen, entscheidet in erster Instanz auf Überweisung durch das Schiedskollegium das Präsidium; vorbehalten bleibt die Möglichkeit der Berufung an den Vorstand gemäß Art. 11. Die Entscheidung des Vorstands ist endgültig und unanfechtbar.
Ein Mitglied des Verbands, das sich bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Gemmologe nicht korrekt und nach Treu und Glauben verhält, wird – auch auf Initiative eines einzelnen Mitglieds – nach Meldung an den Vorstand dem Schiedskollegium überwiesen. Dieses wendet, sofern die Voraussetzungen vorliegen, in einem begründeten Urteil – vorbehaltlich Art. 34 (Ausschlussverfahren) – die in Art. 35 dieser Satzung vorgesehenen Sanktionen an. Der Ausschluss gilt auch für Gemmologen, deren Verhalten ihren eigenen Ruf und die Würde des Berufs schwer beeinträchtigt hat.
Eine Disziplinarstrafe darf nur verhängt werden, wenn der Betroffene nach Mitteilung der Vorwürfe mit einer Frist von mindestens dreißig Tagen zur Anhörung vor das Schiedskollegium geladen wurde. Der Betroffene kann sich von einem Verteidiger unterstützen lassen. Erscheint er nicht, reicht er keine Verteidigungsschrift ein und weist er keinen berechtigten Hinderungsgrund nach, wird in seiner Abwesenheit verhandelt.
Das Schiedskollegium hat das Ermittlungsverfahren durchzuführen und seine Entscheidungen innerhalb von 120 (einhundertzwanzig) Tagen nach Überweisung der Angelegenheit an den Verband zu treffen. Nach Anhörung des Betroffenen und Prüfung etwaiger Stellungnahmen oder Unterlagen beschließt das Kollegium mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
Die Entscheidungen ergehen schriftlich, werden dem Präsidenten des Vorstands mitgeteilt und von diesem dem Betroffenen per Einschreiben mit Rückschein und/oder zertifizierter E-Mail (PEC) zugestellt. Für das Ausschlussverfahren vor dem Vorstand gelten dieselben Regeln wie für das Verfahren vor dem Schiedskollegium.
Organe
Rechnungsprüfer
Die Verwaltung des Verbands wird von den Rechnungsprüfern kontrolliert, von denen drei ordentliche und zwei Ersatzmitglieder sind; sie amtieren drei Jahre und können wiedergewählt werden.
Die Rechnungsprüfer werden von der Mitgliederversammlung im selben Verfahren wie die Vorstandsmitglieder gewählt und bestimmen unter sich den Vorsitzenden. Scheidet ein ordentlicher Rechnungsprüfer aus irgendeinem Grund aus, rückt das älteste Ersatzmitglied nach.
Die Rechnungsprüfer haben das Recht, ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teilzunehmen, und fungieren bei Versammlungen mit Stimmzettelabstimmung als Stimmenzähler; außerdem bilden sie bei jedem Ablauf der Amtszeit den Wahlausschuss.
Struktur
Organigramm
Klicken Sie auf ein Organ, um zu sehen, wer ihm angehört.
Mitgliederversammlung
Vereint alle Mitglieder des Verbands. Sie wählt den Vorstand, das Schiedskollegium und die Rechnungsprüfer.
Vorstand
Von der Mitgliederversammlung gewählt, amtiert er drei Jahre (2025 – 2027). Aus seiner Mitte wird das Präsidium bestimmt.
Präsidium
Die fünf vom Vorstand aus seiner Mitte bestimmten Mitglieder.
Schiedskollegium
Drei von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder, drei Jahre im Amt.
- Wird ergänztSchiedsmitglied
- Wird ergänztSchiedsmitglied
- Wird ergänztSchiedsmitglied
Die Namen werden in Kürze veröffentlicht.
Rechnungsprüfer
Drei ordentliche Rechnungsprüfer und zwei Ersatzmitglieder, von der Mitgliederversammlung gewählt, drei Jahre im Amt.
- Wird ergänztOrdentlicher Rechnungsprüfer
- Wird ergänztOrdentlicher Rechnungsprüfer
- Wird ergänztOrdentlicher Rechnungsprüfer
- Wird ergänztErsatz-Rechnungsprüfer
- Wird ergänztErsatz-Rechnungsprüfer
Die Namen werden in Kürze veröffentlicht.
Die Organe werden von der Mitgliederversammlung gewählt; das Präsidium wird vom Vorstand aus seiner Mitte bestimmt.
Regeln
Berufs- und Verhaltenskodex
Das Verhalten der Mitglieds-Gemmologen muss der Würde und dem Ansehen des ausgeübten Berufs entsprechen, auch außerhalb der Berufsausübung.
Der Berufs- und Verhaltenskodex ist ein Ethik- und Verhaltenskodex, an den sich alle Mitglieder der Associazione Italiana Gemmologi halten müssen, um Ansehen, Kompetenz und Professionalität der Gemmologen zu wahren und zu mehren. Seine Regeln sind für alle Mitglieder verbindlich.
Die Mitglieder haben jedes Verhalten zu unterlassen, das dem Beruf oder dem Verband selbst schaden könnte.
Die Missachtung der in diesem Berufskodex vorgesehenen Verhaltensregeln wird mit den in der Satzung und im Reglement genannten Disziplinarsanktionen geahndet. Die Satzung sieht in Art. 33 die Einrichtung des Schiedskollegiums vor.
Organe
Kommissionen
Die Technisch-wissenschaftliche Kommission wird auf der Seite Weiterbildung beschrieben.
Hier erscheinen die Liste der Kommissionen, ihre Aufgaben und ihre Mitglieder.
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